Verfassung


Ein Problem der Verfassung war das Splitterparteien begünstigende Wahlsystem. Die unzähligen Splitterparteien haben letztendlich ein kontinuierliches Regieren unmöglich gemacht.

Ein weiteres Problem stellte der Artikel 48 der Weimarer Verfassung dar, welcher dem Präsidenten eine Vormachtstellung im System zuwies, mit dessen Hilfe unter gewissen Konstellationen eine Alleinregierung des Präsidenten möglich war. Wie später dann auch unter Hitler geschehen.

Ein weiterer Mangel stellt die Tatsache dar, dass der Kanzler direkt und ohne Wahlen vom Präsidenten eingesetzt wird. So konnte auch eine Minderheit im Parlament einen Kanzler einsetzen, den die Mehrheit nicht getragen hat. Zwar sah die Verfassung eine Vertrauensfrage vor, doch selbst bei ihrer Anwendung konnte der Präsident kurze Zeit mit seinem Kanzler die Politik und Zukunft des Landes gestalten

Auch der militärische Oberbefehl lag in den Händen des Präsidenten und gab ihm zusätzliche Macht.